Unser Bürgerrecht
Jeder Bürger und jede Bürgerin der politischen Gemeinde Diessenhofen, der in Diessenhofen oder Willisdorf wohnt, kann das Anteilsrecht der Bürgergemeinde Diessenhofen erwerben. Die Einkaufstaxe am Bürgergut beträgt zurzeit 200.- Franken pro Person (400.- Fr. pro Familie, inkl. Kindern). Falls jemand noch nicht Bürger der Stadtgemeinde Diessenhofen ist, muss zuerst dies beantragt werden.
Für eine Einbürgerung von Schweizer Bürgern in die Stadtgemeinde sind folgende Voraussetzungen und Verfahren notwendig:
Voraussetzung:
Zwei Jahre am Wohnort (Diessenhofen) wohnhaft.
Verfahren:
- Schriftliches Gesuch an den Stadtrat
- Einzahlung der Gebühren von Fr. 400.- für Einzelpersonen, Fr. 600.- Ehepaar oder Familie
- Dem Gesuch sind folgende Ausweise über Abstammung und Zivilstand beizulegen:
- Ein Personenstandausweis wenn der Bewerber ledig ist; ein Familienschein, wenn der Bewerber verheiratet ist oder verheiratet gewesen ist
- Ein Leumundszeugnis, ausgestellt von den Behörden des Wohnorts
- ein Leumundszeugnis, ausgestellt von den Behörden des Wohnorts
- Eine Bestätigung über die Dauer des Wohnsitzes im Kanton, ausgestellt von den Behörden der Wohnorte
- Ein Lebenslauf
- Allfällige Bestätigung und Erklärung über Verzicht oder Beibehaltung bisheriger Kantons- und Gemeindebürgerrecht
- Prüfung der Unterlagen durch die Stadtbehörde, evtl. Vorladung zu Einbürgerungsgespräch
- Entscheid durch die Vorinstanz (Stadtrat)
- Vorlage an der Gemeindeversammlung
Für bisherige „Nicht“- Thurgauer-Bürger (bereits Schweizer) braucht es zusätzlich
- Gesuch an die Regierung um Erteilung des Thurgauer Bürgerrechts
- Einzahlung der Gebühren von Fr. 250.-/erwachsene Person
- Vorlage im Kantonsrat
Trotz aufwendigem Verfahren gibt es Schweizer Einwohner von Diessenhofen mit anderem Bürgerrecht, welche Interesse haben sich einzubürgern (rsp. umzubürgern) und sich in das Bürgergut der Bürgergemeinde einzukaufen. Dies aus Solidarität und Überzeugung zu Diessenhofen und insbesondere zur Bürgergemeinde.
Für Fragen zum Bürgerrecht steht Ihnen der Bürgerpräsident jederzeit gerne zur Verfügung.